Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Haftungsausschluss für alle Veranstaltungen von SD MOTORSPORT TRACKDAYS.
1 · Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, Fahrtrainings und Trackdays erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
2 · Verantwortung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden sind für ihre Fahrweise, ihr Verhalten auf der Strecke sowie für die technische Sicherheit ihres Fahrzeugs selbst verantwortlich. Sie bestätigen, dass sie über ausreichende Fahrkenntnisse verfügen, um ein motorisiertes Fahrzeug auf einer Rennstrecke sicher zu führen.
3 · Ausschluss der Haftung
Der Verein SD MOTORSPORT TRACKDAYS, dessen Vorstand, Helfer, Instruktor:innen sowie beauftragte Dritte haften nicht für:
- Unfälle auf oder neben der Strecke
- Sachschäden an Fahrzeugen
- Personenschäden jeglicher Art
- Verlust oder Diebstahl von Eigentum
Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
4 · Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Der Verein bietet keine Versicherung für Teilnehmende oder Fahrzeuge an, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5 · Technischer Zustand der Fahrzeuge
Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihr Fahrzeug in technisch einwandfreiem und für den Rennstreckenbetrieb geeignetem Zustand ist. Der Verein behält sich vor, Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen oder bei Nichteinhaltung der technischen Vorgaben von der Teilnahme auszuschliessen.
Erfolgt ein Ausschluss aufgrund eines von den Teilnehmenden zu vertretenden Umstands (insbesondere technischer Mängel, unzureichender Sicherheitsausrüstung oder nicht konformer Fahrzeugzustand), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Erfolgt der Ausschluss aus Gründen, die die Teilnehmenden nicht zu vertreten haben, entscheidet der Verein nach Treu und Glauben über eine ganze oder teilweise Rückerstattung.
6 · Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Veranstalters, der Instruktor:innen sowie der Streckenbetreiber ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung oder sicherheitsrelevantem Fehlverhalten kann der Veranstalter Teilnehmende von der Veranstaltung ausschliessen.
Erfolgt der Ausschluss aufgrund schuldhaften Verhaltens, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. In anderen Fällen entscheidet der Veranstalter nach Treu und Glauben über eine ganze oder teilweise Rückerstattung.
7 · Foto- und Videoaufnahmen
Während unserer Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt und veröffentlicht. Wenn Du nicht aufgenommen oder auf veröffentlichtem Material zu sehen sein möchtest, musst Du uns vor Veranstaltungsbeginn ausdrücklich darauf hinweisen. Eine nachträgliche Berücksichtigung können wir nicht in jedem Fall gewährleisten.
8 · Abmeldung und Ersatzfahrer
Mit der Anmeldung ist der Platz verbindlich gebucht. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gibt es bei einer Abmeldung nicht, unabhängig vom Zeitpunkt. Der Grund ist einfach: Der Verein bezahlt die Strecke im Voraus und pro Tag, nicht pro Fahrerin oder Fahrer.
Dafür bleibt der Platz übertragbar. Wer nicht teilnehmen kann, darf selbst eine Ersatzperson stellen; sie meldet sich regulär an und übernimmt den Platz samt gebuchten Zusatzleistungen. Melde die Übernahme vorher an info@sdmotorsporttrackdays.ch, damit Teilnehmerliste und Gruppeneinteilung stimmen.
Findet sich niemand, kann der Veranstalter den bezahlten Betrag stattdessen als Guthaben für einen späteren Trackday gutschreiben. Ein Anspruch darauf besteht nicht, es ist eine Kulanzlösung im Einzelfall.
9 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mit der Anmeldung zu einem Trackday bestätigst Du, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Ebenfalls verbindlich ist das Fahrerbriefing.